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Rechtsform und Organe

Alles auf einen Blick: Erfahren Sie mehr über unsere Grundlagen, Strukturen und die Menschen dahinter.
Die Stiftung Hilfe für die Familie ist eine Stiftung privaten Rechts. Alle Entscheidungen der Stiftung zur Leistungsgewährung erfolgen nach Richtlinien und Ausführungsbestimmungen. Dies dient einer möglichst gerechten Verteilung der Mittel. Die Kontrolle der Stiftungsarbeit ist genau geregelt. Aufsicht führt das Kuratorium. Der Rechnungshof und die Stiftungsaufsicht des Landes Berlin prüfen die Tätigkeit der Stiftung. Jährlich erfolgt eine Wirtschaftsprüfung. Trotz dieser Kontrollen sind die Stiftungsorgane in ihren Entscheidungen frei. Sie können im Rahmen der Satzung unbeeinflusst handeln. Das ist auch notwendig. Denn es war Ziel der Stifter, durch die Stiftung direkt und möglichst unbürokratisch in Notlagen zu helfen.

Kuratorium

Das Kuratorium ist das Überwachungs- und Kontrollorgan der Stiftung.
Das Kuratorium überwacht die Arbeit des Vorstandes. Zu den weiteren Aufgaben gehören Entscheidungen über:
  • die Richtlinien für die Anlage des Stiftungsvermögens; aus den Erträgen stammt das Geld für Hilfen in Notlagen
  • die Richtlinien für die Vergabe von finanziellen Hilfen; die Richtlinien sind Grundlage der Hilfen der Stiftung; sie binden den Vorstand bei seinen Entscheidungen
  • den jährlichen Wirtschaftsplan,
  • den jährlichen Geschäftsbericht,
  • die Wahl und die Entlastung des Vorstandes,
  • die Änderung der Stiftungssatzung,
  • die Geschäftsordnung für den Vorstand,
  • die Auswahl des Wirtschaftsprüfers.

Mitglieder des Kuratoriums

Einige Mitglieder des Kuratoriums und die Geschäftsführung – v.l.n.r.:
Matthias Milke, Holger Schulze, Gerda Mävers, Esther Williges, Daniela Schiffter und Astrid Lück.

Holger Schulze

Vorsitzender

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – V AbtL.

Vertreter der für Familie zuständigen Senatsverwaltung von Berlin

Esther Williges

Stellvertretende Vorsitzende

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – III B 4

Vertreterin der für Familie zuständigen Senatsverwaltung von Berlin

Detlef Wagner

BzStR Abt. Jugend und Gesundheit – Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Vertreter des für Soziales zuständigen Amtes von einem Bezirksamt von Berlin

Oliver Nöll

BzStR Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales – Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Vertreter des für Familie zuständigen Amtes von einem Bezirksamt von Berlin

Matthias Milke

Familienbund der Katholiken im Erzbistum Berlin/LV Berlin-Brandenburg e. V.

Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen im Land Berlin

Tom Rollenhagen

Deutscher Familienverband LV Berlin e. V.

Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen im Land Berlin

Astrid Lück

Der paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V.

Vertreterin der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin

Daniela Schiffter

Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz e. V.

Vertreterin der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin

Stand: 10.06.2024

Vorstand

Das Kuratorium wählt den Vorstand. Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt. Der Vorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden, einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin des Vorsitzenden und einer dritten Person. In der Satzung ist geregelt, dass der Vorstand folgende Aufgaben hat:
  • die Anlage und Verwaltung des Stiftungskapitals,
  • die Überprüfung der finanziellen Hilfen aus dem Stiftungskapital,
  • die Überprüfung der finanziellen Hilfen, die die Stiftung von der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ bekommt,
  • die jährliche Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers (der Wirtschaftsprüfer muss einen Prüfbericht erstellen; darin muss er angeben, ob das Stiftungskapital erhalten ist und die Erträge so verwendet wurden, wie es in der Satzung festgelegt ist),
  • die Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses beim Kuratorium,
  • die Vorlage des Geschäftsberichts beim Kuratorium,
  • die Anstellung und Überwachung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin.

Mitglieder des Vorstandes

Reinald Purmann

Vorsitzender

Dr. Heide-Rose Brückner

Stellvertretende Vorsitzende

Nicole Hofmann

Mitglied des Vorstands

Geschäftsführung/Geschäftsstelle

Die Stiftung kann für ihre alltäglichen Geschäfte einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin anstellen. Dies ist in der Satzung geregelt. Der Vorstand hat dies getan.

Gerda Mävers

Geschäftsführerin der Stiftung

In der Geschäftsstelle sind tätig

Frau Zazhorkina

Verwaltungsleitung, Assistenz der Geschäftsführung

Frau Becker

Sachbearbeitung

Frau Bungter

Sachbearbeitung

Frau Glieden

Sachbearbeitung

Frau Hofmann

Sachbearbeitung

Frau Kloke

Sachbearbeitung

Frau Linster

Sachbearbeitung

Frau Schnelle

Sachbearbeitung

Herr Waitz

Sachbearbeitung

Frau Ba

Allgemeine Verwaltung

Frau Vahldiek

Allgemeine Verwaltung

Frau Melnyk

Allgemeine Verwaltung

Frau Schevchenko

Allgemeine Verwaltung

Kontakt

Oranienburger Straße 13–14
D-10178 Berlin-Mitte
Telefon: 030 20 08 91 0
Telefax: 030 20 08 91 20
E-Mail: buero@stiftunghilfe.de