Alles auf einen Blick: Erfahren Sie mehr über unsere Grundlagen, Strukturen und die Menschen dahinter.
Die Stiftung Hilfe für die Familie ist eine Stiftung privaten Rechts. Alle Entscheidungen der Stiftung zur Leistungsgewährung erfolgen nach Richtlinien und Ausführungsbestimmungen. Dies dient einer möglichst gerechten Verteilung der Mittel. Die Kontrolle der Stiftungsarbeit ist genau geregelt. Aufsicht führt das Kuratorium. Der Rechnungshof und die Stiftungsaufsicht des Landes Berlin prüfen die Tätigkeit der Stiftung. Jährlich erfolgt eine Wirtschaftsprüfung. Trotz dieser Kontrollen sind die Stiftungsorgane in ihren Entscheidungen frei. Sie können im Rahmen der Satzung unbeeinflusst handeln. Das ist auch notwendig. Denn es war Ziel der Stifter, durch die Stiftung direkt und möglichst unbürokratisch in Notlagen zu helfen.
Kuratorium
Das Kuratorium ist das Überwachungs- und Kontrollorgan der Stiftung.
Das Kuratorium überwacht die Arbeit des Vorstandes. Zu den weiteren Aufgaben gehören Entscheidungen über:
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die Richtlinien für die Anlage des Stiftungsvermögens; aus den Erträgen stammt das Geld für Hilfen in Notlagen
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die Richtlinien für die Vergabe von finanziellen Hilfen; die Richtlinien sind Grundlage der Hilfen der Stiftung; sie binden den Vorstand bei seinen Entscheidungen
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den jährlichen Wirtschaftsplan,
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den jährlichen Geschäftsbericht,
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die Wahl und die Entlastung des Vorstandes,
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die Änderung der Stiftungssatzung,
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die Geschäftsordnung für den Vorstand,
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die Auswahl des Wirtschaftsprüfers.
Mitglieder des Kuratoriums
Einige Mitglieder des Kuratoriums und die Geschäftsführung – v.l.n.r.:
Matthias Milke, Holger Schulze, Gerda Mävers, Esther Williges, Daniela Schiffter und Astrid Lück.
Holger Schulze
Vorsitzender
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – V AbtL.
Vertreter der für Familie zuständigen Senatsverwaltung von Berlin
Esther Williges
Stellvertretende Vorsitzende
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – III B 4
Vertreterin der für Familie zuständigen Senatsverwaltung von Berlin
Detlef Wagner
BzStR Abt. Jugend und Gesundheit – Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Vertreter des für Soziales zuständigen Amtes von einem Bezirksamt von Berlin
Oliver Nöll
BzStR Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales – Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vertreter des für Familie zuständigen Amtes von einem Bezirksamt von Berlin
Matthias Milke
Familienbund der Katholiken im Erzbistum Berlin/LV Berlin-Brandenburg e. V.
Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen im Land Berlin
Tom Rollenhagen
Deutscher Familienverband LV Berlin e. V.
Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen im Land Berlin
Astrid Lück
Der paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V.
Vertreterin der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin
Daniela Schiffter
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz e. V.
Vertreterin der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin
Stand: 10.06.2024
Vorstand
Das Kuratorium wählt den Vorstand. Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt. Der Vorstand besteht aus dem oder der Vorsitzenden, einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin des Vorsitzenden und einer dritten Person. In der Satzung ist geregelt, dass der Vorstand folgende Aufgaben hat:
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die Anlage und Verwaltung des Stiftungskapitals,
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die Überprüfung der finanziellen Hilfen aus dem Stiftungskapital,
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die Überprüfung der finanziellen Hilfen, die die Stiftung von der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ bekommt,
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die jährliche Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers (der Wirtschaftsprüfer muss einen Prüfbericht erstellen; darin muss er angeben, ob das Stiftungskapital erhalten ist und die Erträge so verwendet wurden, wie es in der Satzung festgelegt ist),
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die Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses beim Kuratorium,
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die Vorlage des Geschäftsberichts beim Kuratorium,
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die Anstellung und Überwachung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin.
Mitglieder des Vorstandes
Reinald Purmann
Vorsitzender
Dr. Heide-Rose Brückner
Stellvertretende Vorsitzende
Nicole Hofmann
Mitglied des Vorstands
Geschäftsführung/Geschäftsstelle
Die Stiftung kann für ihre alltäglichen Geschäfte einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin anstellen. Dies ist in der Satzung geregelt. Der Vorstand hat dies getan.
Gerda Mävers
Geschäftsführerin der Stiftung
In der Geschäftsstelle sind tätig
Frau Zazhorkina
Verwaltungsleitung, Assistenz der Geschäftsführung
Frau Becker
Sachbearbeitung
Frau Bungter
Sachbearbeitung
Frau Glieden
Sachbearbeitung
Frau Hofmann
Sachbearbeitung
Frau Kloke
Sachbearbeitung
Frau Linster
Sachbearbeitung
Frau Schnelle
Sachbearbeitung
Herr Waitz
Sachbearbeitung
Frau Ba
Allgemeine Verwaltung
Frau Vahldiek
Allgemeine Verwaltung
Frau Melnyk
Allgemeine Verwaltung
Frau Schevchenko
Allgemeine Verwaltung