Öffentliche Stelle/Geltungsbereich
Stiftung Hilfe für die Familie
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
www.stiftunghilfe.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.07.2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 24.07.2025 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Barriere: fehlende Gebärdensprache
a) Beschreibung
Auf der Startseite der Website befindet sich keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache zu
1. Informationen zu den wesentlichen Hinweisen,
2. Hinweisen zur Navigation
3. Hinweisen auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
(Anforderung: § 4 BITV 2.0)
b) Barrierefreie (Barrierearme) Alternative
Die Informationen der Startseite können von gehörlosen und schwerhörigen Menschen in der Regel in Textform wahrgenommen werden. Alle Informationen über mögliche Hilfen der Stiftung erhalten Schwangere darüber hinaus in den Schwangerschaftsberatungsstellen. Dort wird in der persönlichen Beratung im Rahmen des § 2 SchKG über wirtschaftliche Hilfen für Schwangere beraten, zu denen auch die Stiftungshilfen gehören. - Barriere: fehlende Leichte Sprache
a) Beschreibung
Auf der Startseite der Website befindet sich keine Erläuterung in Leichter Sprache zu
1. Informationen zu den wesentlichen Hinweisen,
2. Hinweisen zur Navigation
3. Hinweisen auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache.
(Anforderung: § 4 BITV 2.0)
b) Maßnahmen
Es ist beabsichtigt, die Informationen zu den wesentlichen Hinweisen auf der Startseite demnächst in Leichter Sprache zugänglich zu machen.
c) Zeitplan
Die vorgenannte Maßnahme soll bis zum 24.07.2026 umgesetzt werden.
d) Barrierefreie (Barrierearme) Alternative
Die Informationen der Startseite und der weiteren Seiten sind in einfacher Sprache verfasst und teilweise mit erklärenden Piktogrammen unterstützt. Alle Informationen über mögliche Hilfen der Stiftung erhalten Schwangere darüber hinaus in den Schwangerschaftsberatungsstellen. Dort wird in der persönlichen Beratung im Rahmen des § 2 SchKG über wirtschaftliche Hilfen für Schwangere beraten, zu denen auch die Stiftungshilfen gehören.
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin –
Oranienburger Straße 13–14
D-10178 Berlin
E-Mail: verwaltung@stiftunghilfe.de
Telefon: 030 20 08 91-0
Telefax: 030 20 08 91-20
Über diesen Link gelangen Sie zur Seite „Kontakt“ der Stiftung Hilfe für die Familie
Ansprechperson: Gerda Mävers
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!