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Familien in Not

Die Stiftung Hilfe für die Familie hilft Schwangeren und Familien in Not mit Geld. Dafür hat die Stiftung bestimmte Regeln: die Vergabegrundsätze. Voraussetzung ist, dass Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin ist. Sie müssen also in Berlin leben, um einen Antrag auf Hilfen der Stiftung zu stellen. So können Sie unsere Hilfen beantragen.

Sie sind als Familie in einer finanziellen Notlage?

So können Sie Hilfen bei uns beantragen:

1.

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin.

2.

In der Beratungsstelle werden Sie zu vorrangigen Leistungen beraten und können gemeinsam einen Antrag auf Stiftungshilfe stellen.

3.

Ihr Antrag wird von der Beratungsstelle zu uns geschickt. Sie erhalten dann von uns eine Eingangsbestätigung.

4.

Ihr Antrag wird von uns geprüft und bearbeitet. Die Entscheidung wird Ihnen per Brief zugesendet.

5.

Wird Ihr Antrag bewilligt, steht in dem Brief, wie viel Geld Sie bekommen und wann das Geld an Sie gezahlt wird.

Beratungsstellen

Anträge für finanzielle Hilfen können nicht im Büro der Stiftung Hilfe für die Familie gestellt werden. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie sich zu möglichen Hilfen bei einer Beratungsstelle beraten lassen. Geeignete Beratungsstellen finden Sie hier:

Welche Art der Beratung benötigen Sie?

Bitte wählen Sie Ihren Wohnbezirk aus

Berlin?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Berlin haben, wenden Sie sich bitte an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrem Bundesland. Anschriften und Informationen finden Sie bei der Bundesstiftung Mutter und Kind.

Die Stiftung Hilfe für die Familie unterstützte im Jahr 2023 jedes 6. in Berlin lebend geborene Kind.

Die wichtigsten Infos im Überblick:

Welchen Familien hilft die Stiftung?

Die Stiftung hilft Familien in außergewöhnlichen Notlagen. Oft sind diese Hilfen möglich für

  • kinderreiche Familien (drei und mehr unterhaltsberechtigte Kinder, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben),
  • Einelternfamilien,
  • Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen und besonders mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Familien mit behinderten Kindern und nicht behinderten Geschwistern.

Was ist eine außergewöhnliche Notlage?

Außergewöhnliche Notlagen sind besondere Notlagen. Sie entstehen oft durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Eintritt einer Behinderung, Trennung oder Scheidung, Todesfall oder Verlust der Wohnung. Eine außergewöhnliche Notlage ist z. B. auch bei Kindern anzunehmen, die wegen einer schweren Krankheit (z. B. Krebs, Aids) oder Behinderung besondere Fürsorge und Hilfe brauchen. Vor allem, wenn auch noch andere Geschwister in der Familie leben.

Welche Arten der Unterstützung durch die Stiftung gibt es?

Die Stiftung kann in einer außergewöhnlichen Notlage helfen durch:

  • finanzielle Leistungen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit
  • Hilfen zur Ausstattung der Wohnung (z. B. Möbel)
  • erforderliche besondere Heil- und Hilfsmittel oder besondere Therapiekosten für behinderte oder pflegebedürftige Kinder, wenn die Kostenübernahme durch Sozialleistungsträger nicht möglich ist
  • Zuschüsse für Reisen in angemessener Höhe für Familien mit behinderten Angehörigen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn das für die Erholung des behinderten Menschen oder des pflegenden Angehörigen wichtig ist
  • In besonderen Fällen können Schulden bzw. Schuldzinsen von der Stiftung gezahlt werden, wenn eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle dies für besonders wichtig hält. Dafür kann die Stiftung auch ein zinsloses Darlehen geben. Darlehen dürfen von der Stiftung gegeben werden, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen (die wirtschaftliche Notlage darf nur vorübergehend sein; durch die Rückzahlung darf keine Hilfebedürftigkeit entstehen; und die Rückzahlung muss innerhalb von 6 Monaten beginnen). Die Schuldnerberatungsstelle überwacht und überprüft die Verwendung der Hilfe und muss die Voraussetzungen bestätigen.

Das Antragsverfahren über eine Beratungsstelle

Hilfen der Stiftung für Familien in Not sind so zu beantragen wie Hilfen für Schwangere in Not.

„Ich möchte mich bei Ihnen herzlich für das Geld bedanken, das Sie mir bewilligen! Sie helfen mir und meiner Tochter damit sehr.“

Hilfe, die ankommt: Rückmeldung einer Antragstellerin im Juni 2022