Hilfe für Schwangere, Hilfe für Familien, Zukunft für Berlin. Dafür arbeiten wir nun schon seit 40 Jahren. Erfahren Sie mehr zu unserer Geschichte.
Gesetzesgrundlage als Startschuss
1984 hat die damalige Bundesregierung beschlossen, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um werdenden Müttern in einer wirtschaftlichen Notlage die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Hierzu wurde auf Grundlage eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ errichtet. Flankierend dazu wurde das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten, das ein Recht auf eine umfassende Schwangerschaftsberatung vorgibt, vom Bundestag beschlossen (Schwangerschaftskonfliktgesetz).
Im Vorfeld der Errichtungsphase gab es unter den politischen Parteien heftigen Streit darüber, ob die angedachten Hilfen sinnvoll und insbesondere auch ausreichend sind. Es wurden erhebliche Vorbehalte angemeldet, die in dem Vorwurf mündeten, mit der Bereitstellung von finanziellen Hilfen im Umfang von damals bundesweit 50 Millionen D-Mark würde keine echte, der Notlage schwangerer Frauen entsprechende Hilfe möglich sein, sondern nur Trostpflaster gewährt werden.
Die Stiftung wird initiiert
Die Bundesstiftung wurde trotz der Einwände errichtet. Der seinerzeit im Senat von Berlin für Gesundheit und Soziales zuständige Senator Ulf Fink hat im Sommer 1984 praktisch zeitgleich mit dem Bund – und bei durchaus vergleichbarer Diskussionslage innerhalb der politischen Interessen- und Betroffenengruppen des Landes – die „Stiftung Hilfe für die Familie“ als Stiftung des Landes Berlin initiiert.
Die Errichtung war notwendig, weil die Bundesstiftung nach der Gesetzeslage keine direkten Hilfen gewähren darf, sondern ihre Mittel an Landesinstitutionen weiterreichen muss. Es oblag den Bundesländern, Institutionen zu schaffen bzw. sich bestehender Institutionen zu bedienen, durch die letztlich der Zweck der Bundesstiftung, schwangeren Frauen Hilfen zu gewähren, erreicht werden konnte.
Das Stiftungskapital wächst auf 10,8 Mio. Euro
Der Senat von Berlin hat unter Weiterung des Zwecks auf die Unterstützung von Familien in Not die Stiftung Hilfe für die Familie damals mit einer Million D-Mark ausgestattet und das Stiftungskapital dann sukzessive durch weitere Zuwendungen erhöht. Zudem leistete die Deutsche Klassenlotterie Berlin eine großzügige Zahlung, sodass das Stiftungskapital auf aktuell 10,8 Mio. EUR angewachsen ist.
Die Zinserträge aus diesem Stiftungskapital bilden neben den laufenden jährlichen Zuwendungen aus zweckgebundenen Mitteln der Bundesstiftung die finanziellen Grundlagen dafür, dass die Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin – schwangere Frauen und Familien in Not finanziell unterstützen konnte und derzeit unterstützt.
Hilfe, die etwas bewegt
Dass die Gründung und langjährige Existenz der Stiftung ein richtiger und aus Sicht der Menschen, die die Hilfe der Stiftung in Anspruch genommen haben, ein durchaus bedeutender Schritt gewesen ist, kann beispielhaft aus einigen Zahlen der Jahre zwischen 1984 und 2023 hergeleitet werden:
Im ersten Jahr (1984) des Bestehens der Berliner Stiftung erhielten 194 Hilfe suchende Frauen und Familien finanzielle Unterstützung; im Jahr 2023 waren es 7.223.
In den 40 Jahren ihrer Förderpraxis hat die Stiftung Hilfe für die Familie in 296.467 Einzelfällen mit einer Gesamtsumme von über 181,6 Mio. EUR helfen können.
Jedes sechste im Jahr 2023 in Berlin lebend geborene Kind ist über seine Mutter oder Familie mit Mitteln der Stiftung unterstützt worden.
(Stand: 10.06.2024)
„Wir als Familie sind froh, dass es solche Stiftungen wie euch gibt – und dass ihr mit eurer Unterstützung so vielen Menschen helfen könnt.“
Hilfe, die ankommt: Rückmeldung einer Antragstellerin im Juni 2022