Zweck der Stiftung Hilfe für die Familie sind materielle Hilfen für Schwangere und Familien, die sich in einer Notlage befinden.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Bereitstellung finanzieller Hilfen
für Berliner Familien (einschließlich Allein- und Getrennterziehender) mit mindestens einem wirtschaftlich unselbstständigen Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt und
für Berliner Schwangere mit dem Ziel, ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft und die spätere Pflege und Erziehung des Kindes zu erleichtern, wenn sie hilfebedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sind, oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft, die Lebenspartnerschaft oder der Zusammenhalt der Familie durch eine Notlage gefährdet oder bei einer werdenden Mutter durch eine Konfliktsituation der Schutz des ungeborenen Lebens nicht mehr gewährleistet ist.
Leistungen der Stiftung setzen voraus, dass eine Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Art und Höhe der Leistung richten sich nach der Bedürftigkeit im Einzelfall.
Die Gewährung auch von geringen Finanzhilfen kann erst erfolgen, wenn Sie sich in einer mit uns kooperierenden Beratungsstelle beraten ließen und die Beratungsstelle nach einem persönlichen Gespräch eine Hilfe befürwortet. Die Beratung umfasst dabei nicht nur finanzielle Fragen, sondern soll in der Regel den gesamten Problembereich der Hilfesuchenden berücksichtigen.
Die Adressen der Beratungsstellen finden Sie hier.

„Worte können nicht einmal beschreiben, wie dankbar wir für Ihre Unterstützung sind.“
Hilfe, die ankommt: Rückmeldung einer Antragstellerin im Juli 2022
Die Stiftung im Überblick
Hintergrund
Schwangere benötigen bei der Entscheidung für ein Kind oft schnelle und unbürokratische Hilfe. Damit die Schwangerschaft sie nicht in eine finanzielle Notlage bringt, ist vor 40 Jahren – am 15. Juli 1984 – die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ per Gesetz errichtet worden.
Ziel der Bundesstiftung ist die direkte materielle Hilfe für Frauen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Für die Bundesstiftung werden jährlich mindestens 92 Mio. EUR aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Die Bundesstiftung darf jedoch selbst nicht direkt helfen. Sie gibt daher jährlich ihre Mittel an Landesstiftungen bzw. zentrale Einrichtungen in den Bundesländern weiter. Diese Landesinstitutionen entscheiden selbstständig über die Anträge Hilfesuchender im Rahmen der Richtlinien der Bundesstiftung. Dafür hat das Land Berlin im Jahr 1984 die „Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin –“ errichtet, – erweitert um den Stiftungszweck „Hilfe für Familien in Not“. Die Stiftung Hilfe für die Familie wurde durch das Land Berlin mit einem Anfangsvermögen (Stiftungskapital) von 1 Mio. DM ausgestattet. Das Stiftungskapital konnte durch weitere Zustiftungen des Landes und durch Zuwendungen aus Mitteln der Deutschen Klassenlotterie Berlin sukzessiv erhöht werden.
Im gesamten Zeitraum von 1984 bis 2023 hat die Stiftung 296.467 Anträge auf Unterstützungen bearbeitet, von denen 253.524 bewilligt wurden.
Finanzausstattung und Leistungsumfang
Das Stiftungskapital beträgt derzeit 10,8 Mio. EUR.
Die Stiftung Hilfe für die Familie hat in den vergangenen 40 Jahren finanzielle Mittel im Umfang von über 172,3 Mio. EUR an Schwangere in Not gewährt. Darüber hinaus hat die Stiftung seit ihrer Errichtung Familien in Notlagen mit rund 9,3 Mio. EUR unterstützt, um durch finanzielle Leistungen diese Notlagen zu beheben oder zu lindern.
Die Wirkung und vielleicht auch die wachsende Bedeutung der Stiftung Hilfe für die Familie spiegelt sich nicht zuletzt in der Tatsache wider, dass die Stiftung Hilfe für die Familie im Jahr 1990 „nur“ jedes zwölfte in Berlin lebend geborene Kind, im Jahr 2023 jedes sechste in Berlin lebend geborene Kind bzw. dessen Mutter oder Familie unterstützt hat.
Leistungen der Stiftung Hilfe für die Familie werden möglichst unbürokratisch nach dem Maßstab der Bedürftigkeit gewährt. Voraussetzung ist, dass Leistungen durch andere Leistungsträger nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder nicht ausreichen, um die Notlage zu beseitigen oder zu mildern, und die Familie nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt. Leistungen der Stiftung Hilfe für die Familie dürfen nicht auf andere Sozialleistungen wie z. B. denen nach SGB II und XII, Wohngeld etc. angerechnet werden. Die Stiftungsleistungen sind Schenkungen, das heißt, auf die Gewährung von Leistungen der Stiftung Hilfe für die Familie besteht kein Rechtsanspruch.
Wie wird die Leistung der Stiftung Hilfe für die Familie beantragt?
Hilfesuchende Mütter und Familien können in Notsituationen in einer Beratungsstelle einen Antrag stellen. Eine Antragsstellung direkt bei der Stiftung Hilfe für die Familie ist nicht möglich. Zuständig sind die Beratungsstellen der Familienverbände und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Schwangerschaftsberatungsstellen, die Beratungsstellen der Bezirksämter sowie Schuldnerberatungsstellen.
Eine geeignete Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie in der Geschäftsstelle der Stiftung Hilfe für die Familie erfragen oder hier abrufen.
Alle genannten Beratungsstellen halten Antragsformulare der Stiftung Hilfe für die Familie bereit, beraten eingehend bei der Antragsstellung, helfen beim Ausfüllen und leiten den Antrag an die Stiftung Hilfe für die Familie weiter. In einem vertraulichen Beratungsgespräch in der Beratungsstelle können Sie auch weitere Fragen klären. Gemeinsam wird versucht, persönliche und wirtschaftliche Probleme zu bedenken und besser in den Griff zu bekommen. Die Beratung ist kostenlos. Um eine positive Entscheidung durch die Stiftung zu ermöglichen sollte gewährleistet sein, dass
- Sie bereit sind, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Problemlösung beizutragen
- keine verfügbaren gesetzlichen oder sonstigen Leistungen zur Beseitigung der Notlage ungenutzt bleiben
- Ihr Einkommen oder Vermögen (falls überhaupt vorhanden) die steuerlich festgelegten Beträge nicht übersteigen. Bei der etwas komplizierten Ermittlung der wirtschaftlichen Voraussetzungen helfen die Beratungsstellen.
Wie kann die Arbeit der Stiftung Hilfe für die Familie unterstützt werden?
Die Stiftung Hilfe für die Familie hat in den 40 Jahren ihres Bestehens bisher über 253.524 AntragstellerInnen mit insgesamt 181,6 Mio. EUR gefördert. Dazu haben auch Spenden von Bürgerinnen und Bürgern Berlins beigetragen. Jede Spende wird ohne Abzüge an eine bedürftige Familie weitergeleitet. Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Spendenkonto
Stiftung Hilfe für die Familie
IBAN: DE10 3702 0500 0003 2445 05
BIC: BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft AG
Wann hilft die Stiftung?
Gesetzliche und sonstige Hilfen können nicht immer verhindern, dass Familien durch besondere Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unglücksfälle, Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner u. ä. in finanzielle Notlagen geraten. Durch solche Ereignisse kommt es häufig zu Verschuldung und Hoffnungslosigkeit. Sogar notwendige Anschaffungen wie z. B. ein Kühlschrank, eine Waschmaschine oder ein Kinderbett können plötzlich nicht mehr bewältigt werden.
Auch eine Schwangerschaft birgt oft finanzielle Probleme, denn die notwendige Ausstattung für das erwartete Kind kostet Geld. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, kann das zu einer psychischen und wirtschaftlichen Belastungssituation für die Schwangere werden. Die Unterstützung durch die Stiftung Hilfe für die Familie soll die finanziellen Belastungen während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes mildern.
Leistungen der Stiftung Hilfe für die Familie werden möglichst unbürokratisch nach dem Ausmaß der Bedürftigkeit gewährt. Voraussetzung ist aber, dass kein ausreichendes Einkommen und Vermögen vorhanden und Hilfe durch Sozialleistungen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht.
Hilfen der Stiftung Hilfe für die Familie für Schwangere in Not dürfen nicht auf Sozialleistungen, die andere Leistungsträger von Gesetzes wegen gewähren müssen (z. B. Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII) angerechnet werden.
Die Stiftungsleistungen sind Schenkungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Wem hilft die Stiftung?
Die Stiftung hilft Berliner Schwangeren, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, um ihnen in ausweglos erscheinender Situation eine Perspektive für ein gemeinsames Leben mit ihrem Kind zu erleichtern. Die Stiftung hilft auch Berliner Familien in finanzieller Notlage, wenn sie mit mindestens einem wirtschaftlich unselbstständigen Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Wie hilft die Stiftung?
Die Stiftung Hilfe für die Familie unterstützt Schwangere und Familien, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin haben und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Die Stiftung hilft in nachgewiesenen Notlagen möglichst schnell und unbürokratisch durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse, Darlehen oder ggf. durch Übernahme einer Bürgschaft.
Leistungen der Stiftung sind nachrangig und setzen voraus, dass eine Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Die Art und Höhe der Leistung richten sich nach der Bedürftigkeit im Einzelfall.
Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen ist die Antragsaufnahme und Befürwortung durch eine mit der Stiftung kooperierende Beratungsstelle auf Grundlage einer Beratung.