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Vorrangige finanzielle Leistungen (vor Stiftungsleistungen)

Stiftungsleistungen werden nachrangig gewährt. Vorrangige Ansprüche sind daher zuvor geltend zu machen, zum Beispiel:

  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Unterhalt
  • Unterhaltsvorschuss
  • Elterngeld
  • Muterschaftsgeld
  • BAföG
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

Ansprüche auf vorrangige Leistungen werden in den Beratungsstellen geprüft.

 

Stand: Juli 2020



        
 
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