Öffentliche Stelle/Geltungsbereich
Stiftung Hilfe für die Familie
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
www.stiftunghilfe.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.05.2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 28.05.2025 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist in der Gesamtbewertung nach der ausgewählten WCAG- Zielkonformität zu 96,1 % barrierefrei. Er ist daher teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Barriere: fehlende Gebärdensprache
a) Beschreibung
Auf der Startseite der Website befindet sich keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache zu1.
1. Informationen zu den wesentlichen Hinweisen,
2. Hinweisen zur Navigation
3. Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit
4. Hinweisen auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
(Anforderung: § 4 BITV 2.0)b) Barrierefreie Alternative
Die Informationen der Startseite können von gehörlosen und schwerhörigen Menschen in Textform wahrgenommen werden.Alle Informationen über mögliche Hilfen der Stiftung erhalten Schwangere darüber hinaus in den Schwangerschaftsberatungsstellen. Dort wird in der persönlichen Beratung im Rahmen des § 2 SchKG über wirtschaftliche Hilfen für Schwangere beraten, zu denen auch die Stiftungshilfen gehören. - Barriere: fehlende Leichte Sprache
a) Beschreibung
Auf der Startseite der Website befindet sich keine Erläuterung in Leichter Sprache zu
1. Informationen zu den wesentlichen Hinweisen,
2. Hinweisen zur Navigation
3. Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit
4. Hinweisen auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
(Anforderung: § 4 BITV 2.0)b) Barrierefreie Alternative
Die Informationen der Startseite und der weiteren Seiten sind in Einfacher Sprache verfasst und teilweise mit erklärenden Piktogrammen unterstützt.Alle Informationen über mögliche Hilfen der Stiftung erhalten Schwangere darüber hinaus in den Schwangerschaftsberatungsstellen. Dort wird in der persönlichen Beratung im Rahmen des § 2 SchKG über wirtschaftliche Hilfen für Schwangere beraten, zu denen auch die Stiftungshilfen gehören.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln § 4 Absatz 3):
- Teilbereich:
a) Deutsche Gebärdensprache
b) Durch die Darstellung der Anforderungen nach § 4 BITV 2.0 in Deutscher Gebärdensprache würde die öffentliche Stelle unverhältnismäßig belastet, weil es sich bei dieser um eine sehr kleine Stiftung privaten Rechts handelt, die wirtschaftlich und personell nicht auf die Möglichkeiten einer Behörde zugreifen kann, um diese Anforderungen administrativ und finanziell umzusetzen. Die gewählte Einfache Sprache ist abgestimmt auf die Zielgruppe der Stiftung. Diese umfasst in erster Linie Berliner Schwangere in Not aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Die Gefahr eines Rechtsverlustes besteht durch diese Barriere nicht, da Hilfen der Stiftung Schenkungen sind, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
c) Die Informationen der Startseite und der weiteren Seiten sind in Textform in Einfacher Sprache verfasst. Dies erfolgte in Abstimmung auf die Zielgruppe. Alle Informationen über mögliche Hilfen der Stiftung erhalten Schwangere darüber hinaus in den Schwangerschaftsberatungsstellen. Dort wird in der persönlichen Beratung im Rahmen des § 2 SchKG über wirtschaftliche Hilfen für Schwangere beraten, zu denen auch die Stiftungshilfen gehören. - Teilbereich:
a) Leichte Sprache
b) Durch die Darstellung der Anforderungen nach § 4 BITV 2.0 in Leichter Sprache würde die öffentliche Stelle unverhältnismäßig belastet, weil es sich bei dieser um eine sehr kleine Stiftung privaten Rechts handelt, die wirtschaftlich und personell nicht auf die Möglichkeiten einer Behörde zugreifen kann, um diese Anforderungen administrativ und finanziell umzusetzen. Die gewählte Einfache Sprache ist abgestimmt auf die Zielgruppe der Stiftung. Diese umfasst in erster Linie Berliner Schwangere in Not aus unterschiedlichen Herkunftsländern.
Die Gefahr eines Rechtsverlustes besteht durch diese Barriere nicht, da Hilfen der Stiftung Schenkungen sind, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
c) Die Informationen der Startseite und der weiteren Seiten sind in Textform in Einfacher Sprache verfasst. Dies erfolgte in Abstimmung auf die Zielgruppe.Alle Informationen über mögliche Hilfen der Stiftung erhalten Schwangere darüber hinaus in den Schwangerschaftsberatungsstellen. Dort wird in der persönlichen Beratung im Rahmen des § 2 SchKG über wirtschaftliche Hilfen für Schwangere beraten, zu denen auch die Stiftungshilfen gehören.
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin –
Oranienburger Straße 13–14
D-10178 Berlin
E-Mail: verwaltung@stiftunghilfe.de
Telefon: 030 20 08 91-0
Telefax: 030 20 08 91-20
Über diesen Link gelangen Sie zur Seite „Kontakt“ der Stiftung Hilfe für die Familie
Ansprechperson: Gerda Mävers
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
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