Welche Arten der Unterstützung durch die Stiftung gibt es?
Die Stiftung kann in vielfältiger Weise zur Beseitigung oder Linderung der Notlage beitragen, zum Beispiel:
- durch finanzielle Leistungen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit,
- durch Hilfen zur Ausstattung der Wohnung,
- für behinderte oder pflegebedürftige Kinder können aus Stiftungsmitteln besondere Heil- und Hilfsmittel beschafft oder besondere Therapiekosten übernommen werden, deren Übernahme durch Sozialleistungsträger nicht möglich ist.
- Bei Familien mit behinderten Angehörigen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können für Reisen, die der Erholung des Behinderten oder des pflegenden Angehörigen dienen, Zuschüsse in angemessener Höhe gewährt werden.