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Geschichte der Stiftung

1984 hatte die damalige Bundesregierung beschlossen, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um werdenden Müttern in einer wirtschaftlichen Notlage die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Hierzu errichtete sie auf Grundlage eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Flankierend dazu wurde das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten, welches das Recht auf eine umfassende Schwangerschaftsberatung postuliert, vom Bundestag beschlossen. (Schwangerschaftskonfliktgesetz)

Im Vorfeld der Errichtungsphase gab es unter den politischen Parteien neben anderem heftigen Streit darüber, ob die angedachten Hilfen sinnvoll und insbesondere auch ausreichend sind. Es wurden erhebliche Vorbehalte angemeldet, die, gebündelt vorgetragen, in dem Vorwurf mündeten, mit der Bereitstellung von finanziellen Hilfen im Umfang von bundesweit damals 50 Millionen D-Mark würde keine echte, der Notlage schwangerer Frauen entsprechende Hilfe möglich sein, sondern es würden letztlich nur Trostpflaster gewährt werden.

 

Die Bundesstiftung wurde trotz der Einwände errichtet. Der seinerzeit im Senat von Berlin für Gesundheit und Soziales zuständige Senator Ulf Fink hat im Sommer 1984 praktisch zeitgleich mit dem Bund, und bei durchaus vergleichbarer Diskussionslage innerhalb der politischen Interessen- und Betroffenengruppen des Landes, die „Stiftung Hilfe für die Familie" als Stiftung des Landes Berlin initiiert.

 

Die Errichtung war notwendig, weil die Bundesstiftung nach der Gesetzeslage keine direkten Hilfen gewähren darf, sondern ihre Mittel an Landesinstitutionen weiterreichen muss. Es oblag den Bundesländern, Institutionen zu schaffen bzw. sich bestehender Institutionen zu bedienen, durch die letztlich der Zweck der Bundesstiftung, schwangeren Frauen Hilfen zu gewähren, erreicht werden konnte.

 

Der Senat von Berlin hat unter Weiterung des Zwecks auf die Unterstützung von Familien in Not die „Stiftung Hilfe für die Familie“ damals mit einer Million DM ausgestattet und das Stiftungskapital dann sukzessive durch weitere Zuwendungen erhöht. Zudem leistete die Deutsche Klassenlotterie Berlin eine großzügige Zahlung, so dass das Stiftungskapital auf aktuell 10,8 Mio. EUR angewachsen ist.

 

Die Zinserträge aus diesem Stiftungskapital bilden neben den laufenden jährlichen Zuwendungen aus zweckgebundenen Mitteln der Bundessstiftung die finanziellen Grundlagen dafür, dass die „Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin –“ schwangere Frauen und Familien in Not finanziell unterstützen konnte und derzeit unterstützt.

 

Dass die Gründung und langjährige Existenz der Stiftung ein richtiger und aus Sicht der Menschen, die die Hilfe der Stiftung in Anspruch genommen haben, ein durchaus bedeutender Schritt gewesen ist, kann beispielhaft aus einigen Zahlen der Jahre zwischen 1984 und 2018 hergeleitet werden:

 

Im ersten Jahr (1984) des Bestehens der Berliner Stiftung erhielten 194 Hilfe suchende Frauen und Familien finanzielle Unterstützung; im Jahr 2018 waren es 7.223.

 

In den 34 Jahren ihrer Förderpraxis hat die Stiftung „Hilfe für die Familie“ in 224.088 Einzelfällen mit einer Gesamtsumme von 154,1 Mio. EUR helfen können.

 

Jedes fünfte im Jahr 2018 in Berlin lebend geborene Kind ist über seine Mutter oder seine Familie mit Mitteln der Stiftung unterstützt worden.

 

(Stand: 15.07.2020)



        
 
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